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Welche Medikamente sich nicht vertragen

Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln treten häufig auf und können Therapien spürbar durcheinanderbringen. Wer mehrere Mittel über einen längeren Zeitraum einnimmt, sollte sich in der Arztpraxis oder der Apotheke beraten lassen. Stiftung Warentest zeigt eine Auswahl an wichtigen Wechselwirkungen von häufig eingenommenen Medikamenten und erklärt, worauf Patienten achten sollten.

„Medikamente beeinflussen sich im Körper gegenseitig. So kann aus zwei gut helfenden Mitteln ein riskantes Gemisch entstehen“, sagt die Apothekerin Christiane Hefendehl. Zum Beispiel blockiert das allgemein gut verträgliche Ibuprofen, über einen längeren Zeitraum eingenommen, die gefäßschützende Wirkung des Mittels ASS. Oder arglos eingenommene Mittel, die bei Sodbrennen Magensäure neutralisieren, behindern die Aufnahme anderer Medikamente deutlich und beeinträchtigen deren Wirkung.

Je mehr verschiedene Medikamente eingenommen werden, desto größer ist die Gefahr der unerwünschten Wechselwirkungen wie Blutdruckschwankungen, Schwindel, Herzrasen oder Magenblutungen. „Um gefährliche Kombinationen zu vermeiden, ist es wichtig, die Eigenschaften der Wirkstoffe zu kennen“, so Christiane Hefendehl. Sie rät daher: „Patientinnen und Patienten sollten sicher gehen, dass ihre behandelnden Ärzte stets über alle eingenommenen Medikamente Bescheid wissen. Bei jedem neuen Mittel sollten die Betroffenen in der Arztpraxis oder der Apotheke genau nachfragen.“

Eine Auswahl an wichtigen Wechselwirkungen von häufig eingenommenen Medikamenten wie zum Beispiel Mittel gegen Herzschwäche, zur Blutzuckersenkung, gegen Bluthochdruck oder Kortison hat die Stiftung Warentest in einer Übersicht zusammengefasst.

Welche Lebensmittel außerdem die Wirksamkeit von Medikamenten beeinflussen können, erklärt der ausführliche Artikel in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift test und unter www.test.de/wechselwirkungen.

16.05.2024 DGA | Quelle: Stiftung Warentest

Demenz hat viele Gesichter

Bei Schauspieler Bruce Willis ist es die Frontotemporale Demenz, der ehemalige US-Präsident Ronald Reagan und Fußball-Manager Rudi Assauer waren an der Alzheimer-Demenz erkrankt und bei Schauspieler Robin Williams wurde die Lewy-Körper-Demenz festgestellt: Demenz hat viele Gesichter.

Umgangssprachlich werden „Demenz“ und „Alzheimer“ oft gleichbedeutend verwandt. Eine Demenz ist aber nicht das Gleiche wie Alzheimer und auch keine eigenständige Krankheit. Aus medizinischer Sicht handelt es sich bei einer Demenz um ein sogenanntes Syndrom. Darunter verstehen Ärztinnen und Ärzte eine Kombination aus unterschiedlichen Symptomen. Bei einer Demenz sind dabei verschiedene geistigen und körperliche Fähigkeiten betroffen. Der Begriff „Demenz“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet sinngemäß „ohne Geist“.

Demenz ist also ein Überbegriff und nicht gleichzusetzen mit der Alzheimer-Krankheit. Alzheimer ist mit rund zwei Drittel aller Fälle die häufigste Form der Demenz. Bei Alzheimer gehen unter anderem das Denk- und Erinnerungsvermögen sowie die räumliche und zeitliche Orientierung immer mehr verloren. Bei anderen Formen der Demenz zeigen sich andere Symptome. Bei der Frontotemporalen Demenz sind zum Beispiel das Sozialverhalten und die Persönlichkeit betroffen. Weitere Demenzformen sind die Lewy-Körper-Demenz, die vaskuläre Demenz oder das Korsakow-Syndrom.

Weil Ursachen, Symptome und Verlauf von Demenzerkrankungen unterschiedlich sind, ist eine genaue Diagnose wichtig. Nur so kann eine passende Behandlung eingeleitet werden. Auch für Angehörige ist es wichtig zu wissen, um welche Demenz es sich handelt, um sich besser auf die Krankheit und deren Verlauf einstellen zu können.

Einen Überblick über die häufigsten Demenzformen bietet der kostenfreie AFI-Ratgeber „Die Alzheimer-Krankheit und andere Demenzen“. Erklärt werden jeweils die Risikofaktoren, die Symptome, der Krankheitsverlauf sowie die Diagnose und Behandlung.

Bestellinformation: „Die Alzheimer-Krankheit und andere Demenzen“ kann kostenfrei bestellt werden bei der gemeinnützigen Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0; Webseite: www.alzheimer-forschung.de/alzheimer-und-andere-demenzen/.

Wer hilft, wenn das Kind pflegebedürftig ist?

Sandra S. pflegt seit fünf Jahren ihren Sohn. Für sie war die Diagnose ein Schock: Ihr Kind hat eine Behinderung und wird immer auf Hilfe angewiesen sein. So wie ihr geht es vielen anderen pflegenden Eltern. Mehr als 214.000 Kinder unter 15 Jahren sind in Deutschland dauerhaft pflegebedürftig. Die Suche nach Unterstützung ist oft sehr aufwändig und mühsam. Es gibt zwar Hilfen, doch eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene existierte bisher nicht. Diese Lücke schließt die Verbraucherzentrale NRW jetzt. In Zusammenarbeit mit pflegenden Eltern der lavanja gGmbH hat das Team des Pflegewegweisers NRW einen Online-Wegweiser für pflegende Eltern erstellt. Das neue Angebot informiert über Ansprüche, Anlaufstellen und Unterstützungsangebote.

Viele Menschen denken beim Thema Pflege an Senior:innen, doch allein in NRW leben 50.000 pflegebedürftige Kinder unter 15 Jahren– und so gut wie alle werden zu Hause gepflegt. Für die Familien bedeutet das einen Spagat zwischen Pflege-Alltag, Familie, Geschwisterkindern, Berufstätigkeit, Partnerschaft und dem eigenen Leben. „Das bringt die betroffenen Mütter und Väter jeden Tag an ihre Belastungsgrenzen – und zwar für Jahrzehnte“, sagt Barbara Schmitz, Leiterin des Projektes Pflegewegweiser NRW der Verbraucherzentrale NRW. „Im Gegensatz zur Seniorenpflege gibt es für diese Menschen nicht die eine örtliche Beratungsstelle. Betroffene Eltern mussten sich bisher Informationen über Leistungen, Hilfen und Entlastung mühsam selbst zusammensuchen. Das wollten wir ändern und haben in Kooperation mit selbst betroffenen Müttern ein Angebot entwickelt, das den Weg ab dem Zeitpunkt der Diagnose über viele Hilfe-Stationen in das eigene Hilfe-Netzwerk aufzeigt.“

Auch für Kinder wichtig: Einen Pflegegrad beantragen „Für betroffene Eltern bedeutet ein behindertes Kind häufig, die eigenen Lebenspläne komplett neu zu denken“, sagen Lara Mars und Tanja Thalwitzer von der lavanja gGmbH. Aber auch für Kinder kann man einen Pflegegrad beantragen, erklärt Barbara Schmitz vom Pflegewegweiser NRW. „Das ist wichtig. Denn mit einem Pflegegrad haben Kinder Anspruch auf zahlreiche Leistungen der Pflegeversicherung, darunter die Nutzung eines Kinder-Pflegedienstes oder die Möglichkeit des barrierefreien Umbaus des eigenen Zuhauses. Ein pflegebedürftiges Kind kann außerdem je nach Bedarf und ärztlicher Empfehlung Hilfsmittel von der Krankenkasse bekommen, zum Beispiel ein Pflegebett oder einen Gehtrainer, Windeln, Sitzhilfen, einen Rollstuhl oder einen Reha-Buggy.“ Wie Eltern ein gutes Sanitätshaus für die Versorgung mit Kinder-Hilfsmitteln finden, stellt die neue Webseite ebenso dar wie die Vermittlung von Familien-Hebammen und Kinder-Krankenschwestern durch das Netzwerk der Frühen Hilfen – ein Angebot für Familien in belasteten Lebenslagen, das über die Jugendämter koordiniert wird.

Der neue Bereich auf der Webseite des Pflegewegweisers NRW informiert mit kurzen informativen Texten und interaktiven Grafiken über eine Vielzahl an Hilfen – finanzielle, organisatorische und emotionale. So sind auch Erfahrungsberichte pflegender Eltern zum Thema Diagnose und Selbsthilfe auf der Webseite zu finden.

Als Sandra ihr Leben neu ausrichten musste, hätte sie sich solche Hilfe gewünscht: „Kontakt zu anderen Familien und jemanden, der mir einen Plan an die Hand gibt, einfach etwas zum Abhaken. Der Kopf ist eh zu voll, das Gefühlschaos lässt wenig Platz für Organisatorisches. Eine einzige Stelle, die mir sagt, was es gibt, was ich machen kann.“ Diese Lücke ist jetzt gefüllt.

Weiterführende Infos und Links Das neue Angebot des Pflegewegweisers ist zu finden unter www.pflegewegweiser-nrw.de/junge-pflege-uebersicht

Der Pflegewegweiser NRW ist ein Projekt der Verbraucherzentrale NRW und wird finanziert durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW sowie die Pflegekassen in NRW.

Zweiter Hitzeaktionstag am 05.06.2024

Nach dem erfolgreichen Auftakt im letzten Jahr findet am 05.06.2024 der zweite Hitzeaktionstag statt. Dabei handelt es sich um eine gemeinsame Initiative der Bundesärztekammer, der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit, des AWO Bundesverbandes, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des Deutschen Pflegerats, des GKV-Spitzenverbandes und des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes. Der Initiative haben sich inzwischen mehr als zwanzig weitere Institutionen und Verbände angeschlossen.

In zahlreichen Städten sind Veranstaltungen und Aktionen geplant, zum Beispiel zum Hitzeschutz für Menschen mit individuellem Risiko oder auch Fortbildungsveranstaltungen für interessierte Akteure im Gesundheitswesen. Flankiert werden diese Aktivitäten durch eine zentrale Fachveranstaltung mit Best Practice Beispielen und eine Pressekonferenz, die beide in Berlin stattfinden.

Hitze ist das größte durch den Klimawandel bedingte Gesundheitsrisiko in Deutschland. Sie kann für alle gefährlich werden, und das Risiko wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Doch das Bewusstsein für die Gefahren von Hitze und die Maßnahmen zum Schutz, insbesondere für gefährdete Personen, sind in der Bevölkerung noch unzureichend. Es fehlt zudem unter anderem ein gesetzlicher Rahmen für gesundheitlichen Hitzeschutz auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, ebenso wie ein Kompetenzzentrum für gesundheitlichen Hitzeschutz auf Bundesebene.

Der Hitzeaktionstag soll einen Beitrag dazu leisten, das zu ändern.

Mit dieser Initiative werden folgende Anliegen verfolgt:

  • Sensibilisierung der Bevölkerung für die gesundheitlichen Risiken von Hitze und Verbreitung des Wissens über das richtige Verhalten bei Hitze,
  • Kompetenzentwicklung im Bereich Prävention und Behandlung hitzeassoziierter Erkrankungen bei den im Gesundheits- und Sozialwesen tätigen Berufsgruppen und Organisationen,
  • Initiierung und Umsetzung von Hitzeschutzplänen in Einrichtungen des Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereichs und weiteren Schlüsselbereichen für vulnerable Bevölkerungsgruppen,
  • Initiierung kommunaler, regionaler und überregionaler Hitzeschutzbündnisse,
  • Verankerung von gesundheitlichem Hitzeschutz in Bundes- und Ländergesetzgebung und
  • Bereitstellung ausreichender Ressourcen für die erforderlichen Veränderungsprozesse.

25.04.2024 DGA | Quelle: Bundesärztekammer



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